Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Die Studienvorbereitende Ausbildung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern der Kreismusikschule, die eine Ausbildung zu einem Musikberuf anstreben, eine intensive Förderung. In der SVA werden die Teilnehmer auf ein künftiges Studium (Aufnahmeprüfung) z. B. zum Orchestermusiker, Musikpädagogen, Kirchenmusiker oder Tontechniker vorbereitet und entsprechend beraten.
Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
1. Zielsetzung und Aufgabe
Die Studienvorbereitende Ausbildung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern der Kreismusikschule, die eine Ausbildung zu einem Musikberuf anstreben, eine intensive Förderung. In der SVA werden die Teilnehmer auf ein künftiges Studium (Aufnahmeprüfung), z. B. zum Orchestermusiker, Musikpädagogen, Kirchenmusiker oder Tontechniker vorbereitet und entsprechend beraten.
2. Unterrichtsangebot
Der Unterricht in der Studienvorbereitenden Ausbildung umfasst folgende Angebote:
• Hauptfach (Instrument oder Gesang): 1,0 USt. pro Woche
• Nebenfach (Instrument oder Gesang): 0,5 USt. pro Woche
• Theorie- und Gehörbildung: 1,0 USt. pro Woche
• Teilnahme an einem Ensemble der Kreismusikschule
• optional: Drittfach Gesang: 0,5 USt. pro Woche
3. Aufnahmevoraussetzungen
a. Der Schüler erhält Hauptfachunterricht an der Kreismusikschule.
b. Beim Einstieg in die Studienvorbereitende Ausbildung muss nach entsprechender Unterrichtszeit die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung für das gewünschte Studienziel nach fachlichem Ermessen absehbar und erreichbar sein.
c. Empfehlung der KMS-Lehrkraft des Schülers, die eine entsprechende musikalische Entwicklung und Perspektive des Schülers bestätigt.
d. Mindestalter: 14 Jahre bei Eintritt in die SVA.
e. Der Einstieg in die SVA ist nach einer erfolgreich absolvierten Aufnahmeprüfung möglich.
4. Prüfungen
• Aufnahmeprüfung
Schüler, die an der Studienvorbereitenden Ausbildung teilnehmen möchten, werden zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Prüfungskriterien
Hauptfach: Vorspiel zweier Werke aus unterschiedlichen Epochen (Dauer mind. 6 Minuten)
Persönliches Gespräch: Ein persönliches Gespräch mit dem Schüler gibt Auskunft über die
Motivation zur Teilnahme an der SVA und mögliche berufliche Perspektiven.
Bewertung: bestanden / nicht bestanden
Prüfungskommission: Schulleiter (Vorsitz), stellv. Schulleiter, Fachlehrer des Schülers
• Zwischenprüfung
Schüler der Studienvorbereitenden Ausbildung absolvieren eine jährliche Zwischenprüfung, die über den weiteren Verlauf der Ausbildung entscheidet. Die bestandene Zwischenprüfung berechtigt zur Fortsetzung des Unterrichts an der Studienvorbereitenden Ausbildung.
Prüfungsteile
1. Hauptfach: Vorspiel zweier Werke aus unterschiedlichen Epochen (Dauer 6-10 Minuten)
2. Nebenfach: Vorspiel eines Werkes
3. Theorie / Gehörbildung: schriftlicher Test
Bewertung: Die Bewertung erfolgt nach Punkten / Noten wie folgt:
Punkte 12 – 11 –> Note: sehr gut
Punkte 10 – 9 –> Note: gut
Punkte 8 – 7 –> Note: befriedigend
Punkte 6 – 5 –> Note: ausreichend
Punkte 4 – 3 –> nicht bestanden
Punkte 2 – 1 –> nicht bestanden
Die Zwischenprüfung bewertet vor allem den fachlichen Fortschritt des Schülers in Hinblick auf das angestrebte Studienziel. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in den drei Prüfungsteilen jeweils mehr als 4 Punkte erreicht wurden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn in einer der drei Prüfungsteile weniger als 5 Punkte erreicht wurden.
Prüfungskommission
Haupt- und Nebenfach: Schulleiter (Vorsitz), stellv. Schulleiter, 1 Vertreter des zu prüfenden Fachbereichs (kann mit Schulleitung identisch sein), Fachlehrer des Schülers (mit beratender Stimme) Musiktheorie/Gehörbildung: Fachlehrkraft
Allgemeine Prüfungsrichtlinien
• Die Entscheidungen der Prüfungskommissionen sind bindend und unanfechtbar
• Die Prüfungen sind nicht öffentlich
• Die Beratungen der Prüfungskommissionen sind vertraulich
• Schüler der SVA können zu außerordentlichen Zwischenprüfungen verpflichtet werden